Sorgfaltspflichten bei Papier-Mettler

Als Verpackungshersteller, der mehr als sechzig Jahre am Markt tätig ist, sind wir uns unserer besonderen Verantwortung bewusst. Die Papier-Mettler KG bekennt sich ausdrücklich dazu, die Menschenrechte und die Umwelt zu achten, zu schützen und die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Ab Januar 2024 gilt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette (LkSG)“, verkürzt auch „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, auch für uns.

Hintergrund zum LkSG

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten angemessen zu beachten und ein Risikomanagement einzuführen. Damit wird Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt vorgebeugt. Wo Menschenrechte oder Umweltpflichten verletzt werden, sollen diese schnellstmöglich beendet werden.

Die Papier-Mettler KG nutzt eigene Richtlinien und Leitlinien für Arbeitnehmer, sowie Lieferanten und Geschäftspartner. Die Grundsatzerklärung sowie der Verhaltenskodex der Papier-Mettler KG mit ihren dort festgehaltenen Werten dienen als verbindliche Leitgedanken für alle Mitarbeiter und Führungskräfte.

Grundsätze und Anforderungen im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten regeln der Verhaltenskodex für Lieferanten sowie die Grundsatzerklärung.
Sorgfältig ausgewählte Lieferanten und nachhaltige Lieferketten sind zentrale Bestandteile unserer Einkaufspolitik und des Nachhaltigkeitsmanagements. Bei Papier-Mettler KG koordiniert unsere Beauftragte für Menschenrechte im Sinne von § 4 Abs. 3 LkSG für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die Implementierung von Prozessen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
Mit dem Risikomanagementsystem beurteilt die Papier-Mettler KG menschen- und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbetrieb und in den vorgelagerten Lieferketten. Dazu werden fortlaufend Risiken analysiert und Maßnahmen zur Risikoerkennung, -minimierung sowie -prävention eingesetzt.

Innerhalb des Risikomanagements werden relevante Risiken identifiziert. Diese werden anschließend nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Bedeutung bewertet und einzelnen Bereichen sowie Verantwortlichen zugeordnet.
Die Papier-Mettler KG will durch die Maßnahmen menschenrechts- und umweltbezogene Risiken abwehren bzw. verringern. Von unseren Mitarbeitenden, Zulieferern und Geschäftspartnern erwarten wir, dass geltende Gesetze, Konventionen sowie verbindliche Richt- und Leitlinien eingehalten werden. Etwaige Pflichtverletzungen werden nicht toleriert und angemessen sanktioniert.

Sich aus dem Gesetz ergebende Anforderungen für die Papier-Mettler KG wirken sich auch auf die weitere Lieferkette aus. Für die Risikobewertung werden Informationen und Zusicherungen der Zulieferer benötigt.
Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet, über die Hinweise auf menschenrechtliche und um-weltbezogene Risiken oder Verletzungen abgegeben werden können. Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltsgesetz garantiert einen transparenten und vertrauensvollen Umgang mit Hinweisen auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im Sinne des LkSG.

Kontakt

Papier-Mettler KG
-Beschwerdestelle Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-
Hochwaldstr. 22
D-54497 Morbach

beschwerdestelle-lksg@papier-mettler.com

In unserer Verfahrensordnung (siehe unten) sind die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren verständlich, nachvollziehbar und im Sinne größtmöglicher Transparenz dargestellt.

Hier findet man unsere Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG


Dokumentation und Berichterstattung

Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen wird mindestens einmal im Jahr sowie anlassbezogen durch uns überprüft, wenn wir mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder beim unmittelbaren Zulieferer rechnen müssen, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes. Die Maßnahmen werden bei Bedarf unverzüglich wiederholt. Über den Ansatz, die Fortschritte und die eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte wird jährlich im Nachhinein berichtet.