Als Verpackungshersteller, der mehr als sechzig Jahre am Markt tätig ist, sind wir uns unserer besonderen Verantwortung bewusst. Die Papier-Mettler KG bekennt sich ausdrücklich dazu, die Menschenrechte und die Umwelt zu achten, zu schützen und die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Ab Januar 2024 gilt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette (LkSG)“, verkürzt auch „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, auch für uns.
Hintergrund zum LkSG
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten angemessen zu beachten und ein Risikomanagement einzuführen. Damit wird Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt vorgebeugt. Wo Menschenrechte oder Umweltpflichten verletzt werden, sollen diese schnellstmöglich beendet werden.
Papier-Mettler KG
-Beschwerdestelle Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-
Hochwaldstr. 22
D-54497 Morbach
beschwerdestelle-lksg@papier-mettler.com
In unserer Verfahrensordnung (siehe unten) sind die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren verständlich, nachvollziehbar und im Sinne größtmöglicher Transparenz dargestellt.
Hier findet man unsere Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG
Dokumentation und Berichterstattung
Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen wird mindestens einmal im Jahr sowie anlassbezogen durch uns überprüft, wenn wir mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder beim unmittelbaren Zulieferer rechnen müssen, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes. Die Maßnahmen werden bei Bedarf unverzüglich wiederholt. Über den Ansatz, die Fortschritte und die eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte wird jährlich im Nachhinein berichtet.